Fixkostenzuschuss: Förderkriterien auf Gewerbeberechtigung ausweiten
abgestimmt am
19.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Unternehmen für den Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz nicht nach Einkunftsart, sondern nach einer gültigen Gewerbeberechtigung gefördert werden, um ungerechtfertigte Ausschlüsse zu verhindern.
einfache MehrheitXXVII19.11.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Wirtschaft
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der aktuelle Fixkostenzuschuss ist nur für Unternehmen mit Einkünften aus bestimmten Einkunftsarten (z. B. Gewerbebetrieb) verfügbar.
Kleinere Betriebe, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen – etwa Appartementshäuser mit bis zu vier Einheiten – fallen derzeit nicht unter die Förderkriterien.
Der Antrag schlägt vor, die Förderfähigkeit stattdessen an das Vorhandensein einer gültigen Gewerbeberechtigung zu knüpfen, sodass alle gewerblich tätigen Unternehmen Zugang erhalten.
Durch diese Änderung sollen ungerechtfertigte Härtefälle vermieden und die Liquidität von betroffenen Unternehmen gesichert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.