Beibehaltung und Ausweitung der abschlagsfreien Pension bei 540 Beitragsmonaten
abgestimmt am
17.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die abschlagsfreie Pension bei 540 Beitragsmonaten beizubehalten, sie auf Beamte sowie Post‑ und Bahnangestellte auszuweiten und Präsenz‑ sowie Zivildienst als Beitragszeit anzurechnen. Außerdem soll eine rückwirkende Abschlag‑Entfernung für Betroffene erfolgen.
einfache MehrheitXXVII17.11.2020
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die bestehende Regelung der abschlagsfreien Pension bei 540 Beitragsmonaten (seit 01.01.2020) soll als Basis beibehalten werden.
Die Abschlagsfreiheit soll analog für Beamtinnen und Beamte sowie für festangestellte Beschäftigte der Post und Bahn gelten.
Die Zeiten von Präsenz‑ und Zivildienst sollen als Beitragsmonate anerkannt werden.
Alle Pensionsansprüche, die bis zu 12,6 % Abschläge erhalten haben, sollen rückwirkend zum 01.01.2020 ohne Abschlag ausbezahlt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.