Einführung eines gesetzlichen Doppelresidenzmodells für Trennungskinder
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein gesetzliches Doppelresidenzmodell, das Kindern nach Trennung den regelmäßigen Aufenthalt bei beiden Eltern ermöglicht und beide Elternteile gleichberechtigt mit Familien‑, Wohn‑ und Pflegebeihilfen ausstattet.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Entschließung
Familie
junger Mensch
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Ein Doppelresidenzmodell soll gesetzlich verankert werden, damit Kinder nach Trennung regelmäßig bei beiden Elternteilen leben können.
Beide Elternteile sollen Anspruch auf Familien‑, Wohn‑ und Pflegebeihilfen erhalten, wenn das Kind in zwei Haushalten lebt.
Die Kinderfreifahrt soll für beide Wohnsitze gelten, sodass das Kind kostenfrei zur Schule fahren kann, egal von welchem Elternteil es kommt.
Eine Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes ist notwendig, um die neuen Regelungen rechtlich zu verankern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.