Ausnahme von Dorfläden von der Gewerbeordnung zur Stärkung der Nahversorgung
abgestimmt am
10.12.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, Dorfläden – gemeinnützige Selbstbedienungsverkaufsstellen in ländlichen Gemeinden – von der Gewerbeordnung auszunehmen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Ziel ist, die Nahversorgung zu sichern, regionale Wirtschaft zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gliedstaat
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Dorfläden sollen von der Gewerbeordnung ausgenommen werden, wenn sie gemeinnützig sind und bestimmte Kriterien erfüllen.
Aktuelle Regelungen behindern den Betrieb von Dorfläden und gefährden die Nahversorgung in ländlichen Gemeinden.
Vorgeschlagene Ausnahmekriterien: Gemeinnützigkeit, eingeschränkte Produktpalette und fehlende ausreichende Lebensmittelversorgung im Ort.
Der Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende Regierungsvorlage zu erarbeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.