Fairness bei schriftlichen Ermahnungen und Belehrungen von Beamten
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Antrag will verhindern, dass schriftliche Ermahnungen und Belehrungen von Beamten ohne Rechtsmittel im Personalakt bleiben und bei Beförderungen zu Willkür führen, indem er eine Löschung nach drei Jahren vorschreibt.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Derzeit können schriftliche Belehrungen und Ermahnungen bis zu drei Jahre im Personalakt verbleiben und bei Beförderungen nachteilig berücksichtigt werden, obwohl der Beamte kein Rechtsmittel dagegen hat.
Der Antrag fordert, dass nach Ablauf von drei Jahren die Ermahnung bzw. Belehrung aus dem Personalakt gelöscht oder entfernt werden muss und der Beamte unverzüglich darüber informiert wird.
Falls ein Beamter zu einer Ermahnung oder Belehrung schriftlich Stellung nimmt, muss diese Stellungnahme dem Dokument beigefügt werden, um Transparenz zu schaffen.
Der Nationalrat soll die Bundesregierung auffordern, eine einheitliche Regelung für Belehrungen und Ermahnungen in allen betroffenen Gesetzen zu erarbeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.