Steuerfreie Rückvergütung von Stornokosten bei Urlaubssperren
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die steuerliche Behandlung von Rückvergütungen für Stornokosten gebuchter Urlaube, die wegen einer COVID‑19‑Urlaubssperre nicht angetreten werden konnten, zu ändern, da diese derzeit als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Entschließung
Gesundheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Sicherheit
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Stornokosten für bereits gebuchte Urlaube werden derzeit als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt.
Durch die Urlaubssperre mussten viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihre Urlaube stornieren und entstanden dadurch Kosten.
Der Antrag fordert, diese steuerliche Behandlung zu ändern, damit die Rückvergütungen nicht besteuert werden.
Falls eine Gesetzesänderung nötig ist, sollen die zuständigen Minister dem Nationalrat umgehend einen Gesetzentwurf vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.