Steuerliche Absetzbarkeit von Sport‑Sponsoring und Spenden
abgestimmt am
11.12.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, eine Vorlage zu erarbeiten, die Unternehmen und Privatpersonen erlaubt, Ausgaben für Sport‑Sponsoring sowie Spenden an Sportvereine steuerlich abzusetzen – besonders wichtig, weil die Corona‑Krise die Werbewirkung von Sponsoring stark eingeschränkt hat.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Entschließung
Sport
Steuerwesen
Schwerpunkte
Während der Pandemie konnten viele Sportvereine keine Werbewirkung mehr für ihre Sponsoren erzielen, sodass die bisherigen steuerlichen Regelungen das Sponsoring nicht absetzbar machten.
Durch den Wegfall von Sponsoren drohen finanzielle Engpässe und das mögliche Vereinssterben, weshalb ein steuerlicher Anreiz dringend nötig ist.
Der Antrag fordert, dass Sponsoring‑Ausgaben von Unternehmen und Privatpersonen als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar werden, unabhängig vom tatsächlichen Werbewert.
Zusätzlich soll die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an Sportvereine eingeführt werden, um private Förderungen zu erleichtern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.