Sonderrecht für Urlaubsverschiebung bei geänderten Semesterferien 2021
abgestimmt am
20.01.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Sonderrecht für Arbeitnehmer*innen, die wegen einer kurzfristigen Vorverlegung der Semesterferien 2021 ihren geplanten Urlaub nicht mehr zum gewünschten Zeitpunkt nehmen können. Das Recht soll es ermöglichen, den Urlaubsantritt einseitig zu verschieben, ohne dass die Beschäftigten benachteiligt werden.
einfache MehrheitXXVII20.01.2021
Entschließung
Bildung
Arbeitsrecht
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll ein Sonderrecht schaffen, das Arbeitnehmer*innen erlaubt, den Urlaubsantritt bei nicht einvernehmlicher Verschiebung der Semesterferien zu ändern.
Dieses Recht gilt ausschließlich für das Jahr 2021 und nur, wenn keine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielt werden kann.
Arbeitnehmer*innen dürfen durch die Inanspruchnahme dieses Rechts nicht benachteiligt werden (z. B. kein Lohnausfall).
Der Antrag richtet sich an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend, der die Umsetzung koordinieren soll.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.