Verlängerung der Kredit‑Stundungsfrist wegen Covid‑19
abgestimmt am
20.01.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die im Covid‑19‑Justiz‑Begleitgesetz festgelegte Stundung von Kreditraten, die am 31. Januar 2021 endet, mindestens bis Ende Juni 2021 zu verlängern, weil viele Menschen weiterhin unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden.
einfache MehrheitXXVII20.01.2021
Entschließung
Gesundheit
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die aktuelle gesetzliche Stundungsregelung für von Covid‑19 betroffene Kreditnehmer läuft am 31. Januar 2021 aus.
Viele Kreditnehmer*innen leiden weiterhin unter Einkommensverlusten, weil der Lockdown und die damit verbundene Wirtschaftskrise noch nicht beendet sind.
Der Entschließungsantrag fordert, die Stundungsfrist mindestens bis Ende Juni 2021 zu verlängern.
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorlegen, in der die Verlängerung konkret geregelt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.