Prüfung des Asylantrags von zwei Mädchen nach Art. 8 EMRK
abgestimmt am
04.02.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, das humanitäre Bleiberecht der am 28. Januar 2021 nach Georgien abgeschobenen Mädchen zügig zu prüfen und dabei das Kindeswohl zu berücksichtigen.
einfache MehrheitXXVII04.02.2021
Entschließung
Flüchtling
junger Mensch
Menschenrechte
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass das humanitäre Bleiberecht der beiden Mädchen nach Art. 8 EMRK umgehend geprüft wird.
Die Prüfung muss das Kindeswohl nach Art. 1 B‑V‑G, Art. 3 UN‑Kinderrechtskonvention und Art. 24 EU‑Grundrechtecharta vorrangig berücksichtigen.
Der Antrag weist darauf hin, dass die gesetzliche Frist von sechs Monaten für die Entscheidung des Bundesamtes bereits überschritten ist.
Er kritisiert den Einsatz von Zwangs‑ und Polizeigewalt bei der Abschiebung und fordert ein transparentes, rechtsstaatliches Verfahren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.