Abschaffung der Drei‑Tage‑Berichtsfrist bei öffentlichen Verdächtigen
abgestimmt am
16.02.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Justizministerin auf, die gesetzlich vorgeschriebene Drei‑Tage‑Frist für Berichte über bedeutende Verfahrensschritte abzuschaffen, wenn das öffentliche Interesse allein aus der prominenten Position des Beschuldigten entsteht. Ziel ist, den administrativen Aufwand zu reduzieren und politische Einflussnahme zu verhindern.
einfache MehrheitXXVII16.02.2021
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Der aktuelle Berichtspflichtenerlass verlangt von den Staatsanwaltschaften, mindestens drei Werktage vor einer Maßnahme (z. B. Durchsuchung) einen Bericht zu erstellen.
Die Frist soll sicherstellen, dass Grundrechtseingriffe (z. B. Zwangsmaßnahmen) rechtzeitig dokumentiert werden, bevor sie durchgeführt werden.
In der Praxis kostet das Erstellen eines einzelnen Berichts bis zu zwei volle Arbeitstage, weil er sehr detailliert sein muss und fehlerfrei geprüft werden muss.
Der Antrag schlägt vor, die Drei‑Tage‑Frist nur in Fällen abzuschaffen, in denen das öffentliche Interesse ausschließlich aus der prominenten Position des Beschuldigten resultiert (z. B. Politiker, Prominente).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.