Der Entschließungsantrag fordert, dass das Annehmen, Nicht‑Ausweisen, Nicht‑Melden oder Nicht‑Weiterleiten von Spenden, die gegen das Parteiengesetz verstoßen, künftig strafrechtlich verfolgt werden soll. Ziel ist, der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zu geben, schwere Verstöße zu untersuchen und Korruption vorzubeugen.
einfache MehrheitXXVII16.02.2021
Entschließung
Strafrecht
Politische Partei
Schwerpunkte
Derzeit wird illegale Parteienfinanzierung nur als Verwaltungsübertretung behandelt, nicht als Straftat.
Rechnungshof und Unabhängiger Parteien‑Transparenz‑Senat können keine Konten öffnen, Dokumente sichern oder Zeugen vernehmen.
Der Antrag verlangt einen Gesetzesentwurf, der das Annehmen, Nicht‑Ausweisen, Nicht‑Melden bzw. Nicht‑Weiterleiten von Spenden unter Strafe stellt.
Durch die Strafbarkeit kann die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln und gerichtliche Strafen als Abschreckung einsetzen.
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