Beendigung der Glyphosat‑Förderung im Umweltprogramm der GAP
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesministerin für Landwirtschaft die Fördermittel der EU‑GAP‑Säule 2 nur noch an Betriebe vergibt, die ohne Glyphosat oder andere Breitbandherbizide wirtschaften. Er begründet dies mit gesundheitlichen Risiken, Umweltbelangen und dem Wunsch nach nachhaltiger Landwirtschaft.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Entschließung
Umwelt
Steuerwesen
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Glyphosat wird trotz breiter öffentlicher Ablehnung und einer Einstufung als möglicherweise krebserregend weiterhin in Österreich verwendet.
Die Bundesministerin für Landwirtschaft kann über das Umweltprogramm der GAP die Vergabe von Agrarfördermitteln an den Verzicht auf Glyphosat knüpfen.
Der Antrag verlangt, dass Fördermittel nur noch an Betriebe gezahlt werden, die ohne Breitbandherbizide – also ohne Glyphosat – wirtschaften.
Ein Verzicht auf Glyphosat soll Gesundheit, Bodenqualität, Grundwasser und Bestäuberpopulationen schützen und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Höfe sichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.