Förderung des Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderung
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, das Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit gemäß UN‑CRPD umzusetzen, entsprechende Gesetzesänderungen vorzubereiten und inklusive Rahmenbedingungen zu schaffen.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Entschließung
Gliedstaat
Arbeitsrecht
Mensch mit Behinderung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll die Umsetzung von Artikel 27 der UN‑Behindertenrechtskonvention vorantreiben, um das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung zu sichern.
Eine Regierungsvorlage ist dem Nationalrat vorzulegen, in der die Umsetzung des Rechts auf Arbeit im Art. 7 B‑V‑G, im § 7 Behindertengleichstellungsgesetz und im § 1 Bundesbehindertengesetz konkretisiert wird.
Die Bundesregierung soll Verhandlungen mit den Ländern aufnehmen, um die Zielsetzungen der Landesbehindertengesetze an das nationale Recht anzupassen.
Es werden neue gesetzliche Rahmenbedingungen gefordert, darunter der Wegfall der Figur der Arbeitsunfähigkeit im Sozialrecht, die Einführung einer Legalvermutung, ein erweiterter durchlässiger Arbeitsmarkt und der Zugang zu Sozialleistungen sowie inklusiven Betrieben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.