Einrichtung einer bundesweiten Pflegegenossenschaft
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die rechtlichen und finanziellen Grundlagen für eine bundesweite Genossenschaft zu schaffen, die nicht‑selbstständige Pflegekräfte beschäftigt und damit pflegebedürftigen Menschen die administrativen Arbeitgeberpflichten abnimmt.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Entschließung
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Pflegebedürftige Menschen gelten derzeit als Arbeitgeber und müssen sämtliche administrativen Pflichten (Meldungen, Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeiträge) selbst übernehmen.
Der Antrag schlägt die Gründung einer bundesweiten, nicht‑gewinnorientierten Genossenschaft vor, die Pflegekräfte beschäftigt und alle administrativen Aufgaben übernimmt.
Nutzer der Genossenschaft können die Pflegekraft ihrer Wahl auswählen, ohne sich um Urlaubsvertretungen oder rechtliche Formalitäten kümmern zu müssen.
Die Genossenschaft soll zudem in Ausbildung und Weiterbildung von Pflegepersonal investieren und eng mit dem AMS zusammenarbeiten, um Fachkräfte zu sichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.