Keine Suspendierung und Nichtbenotung bei Testverweigerung
abgestimmt am
24.03.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Schülerinnen und Schüler, die sich nicht zu einem Corona‑Nasentest verpflichten wollen, nicht suspendiert oder nicht benotet werden dürfen. Er weist darauf hin, dass das Schulunterrichtsgesetz keine rechtliche Basis für solche Maßnahmen bietet und verlangt vom Bildungsminister einen entsprechenden Erlass.
einfache MehrheitXXVII24.03.2021
Entschließung
Bildung
Gesundheit
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen wollen, nicht suspendiert oder nicht benotet werden dürfen.
Das aktuelle Schulrecht (§ 49) bietet keine Grundlage für einen generellen Ausschluss von Schülern wegen Testverweigerung.
Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung soll per Erlass sicherstellen, dass die Bewertung von Schülern fair bleibt und keine Drohungen mit Suspendierung ausgesprochen werden.
Die psychischen Belastungen von Kindern durch Masken‑ und Testpflicht sowie wiederholte Schulschließungen sollen reduziert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.