Elternrecht auf bezahlte Sonderbetreuungszeit bei Distanz‑ und Schichtunterricht
abgestimmt am
24.03.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Schulen im Schicht‑ oder Distanzunterricht als behördlich geschlossen gelten, damit Eltern einen Rechtsanspruch auf bezahlte Sonderbetreuungszeit erhalten. Er beruft sich auf alarmierende Befunde zu psychischen Belastungen von Kindern und kritisiert die aktuelle Regelung, die nur bei kompletter Schulschließung greift.
einfache MehrheitXXVII24.03.2021
Entschließung
Familie
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Eltern sind seit über einem Jahr stark belastet, weil sie Kinder im Distanz‑ und Schichtunterricht betreuen müssen.
Eine Studie der Donau‑Universität Krems und der Medizinischen Universität Wien zeigt, dass 55 % der Schülerinnen und Schüler depressive Symptome, 50 % Ängste und 16 % suizidale Gedanken haben.
Der aktuelle Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gilt nur bei kompletter Schulschließung, nicht bei Teil‑Schulbetrieb.
Der Antrag fordert, dass Schulen im Schicht‑ oder Distanzunterricht als behördlich geschlossen gelten (§ 18b AVRAG) und Eltern damit Anspruch auf bezahlte Sonderbetreuungszeit erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.