Pflicht zur Trinkwasserversorgung für Erntehelfer*innen auf Feldarbeitsplätzen
abgestimmt am
25.03.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass der Bundesminister für Arbeit die Sozialpartner beauftragt, in einer neuen Arbeitsstättenverordnung für die Land‑ und Forstwirtschaft die Pflicht zur Bereitstellung von Trinkwasser auf auswärtigen Arbeitsstätten festzuschreiben.
einfache MehrheitXXVII25.03.2021
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Arbeit soll die Sozialpartner anweisen, in der neuen Arbeitsstättenverordnung für die Land‑ und Forstwirtschaft eine Pflicht zur Bereitstellung von Trinkwasser auf auswärtigen Arbeitsstätten aufzunehmen.
Die Regelung zielt darauf ab, ein Mindestmaß an gesunden Arbeitsbedingungen für Erntehelferinnen und -helfer sicherzustellen.
Durch die Verankerung im LAG 2021 soll die Verpflichtung rechtlich bindend werden und von den Arbeitgebern umgesetzt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.