Einführung eines Vier‑Augen‑Prinzips im Vorstand der ÖBAG
abgestimmt am
09.04.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Finanzminister auf, als Alleinaktionärin der ÖBAG eine Hauptversammlung einzuberufen und die Satzung zu ändern, sodass der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern besteht. Ziel ist, ein Vier‑Augen‑Prinzip einzuführen, um Transparenz, Kontrolle und Vertrauen in die milliardenschwere Beteiligungsgesellschaft zu stärken.
einfache MehrheitXXVII09.04.2021
Entschließung
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen soll eine Hauptversammlung einberufen, um die Satzung zu ändern und das Vier‑Augen‑Prinzip im Vorstand der ÖBAG einzuführen.
Der Vorstand muss künftig aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, um Entscheidungen gemeinsam zu treffen.
Durch das Vier‑Augen‑Prinzip soll das Vertrauen in die ÖBAG gestärkt und ein möglicher Imageschaden für Österreich vermieden werden.
Die Änderung orientiert sich an internationalen Standards, nach denen große Finanz- und Beteiligungsunternehmen ein solches Prinzip gesetzlich haben müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.