Ausweitung der psychologischen Studierendenberatung auf alle Bundesländer
abgestimmt am
21.04.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die psychologische Studierendenberatung von sechs auf alle österreichischen Bundesländer auszuweiten, weil die Pandemie die psychische Belastung von Studierenden stark erhöht hat.
einfache MehrheitXXVII21.04.2021
Entschließung
Gesundheit
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Studierende in Österreich sind seit der COVID‑19‑Pandemie stark psychisch belastet – 36 % leiden an Ängsten, 62 % fühlen sich gestresst.
Bisher gibt es nur sechs psychologische Beratungsstellen (Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz, Linz, Klagenfurt).
Das Hochschul‑Studienförderungsgesetz (§ 68a Abs. 1 StudFG) erlaubt die Einrichtung psychologischer Beratungsstellen an jedem Hochschulstandort.
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung – konkret das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung – die Beratung auf alle Bundesländer ausweitet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.