Lohn und Sozialversicherung statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten
abgestimmt am
22.04.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass in Behindertenwerkstätten künftig ein echter Lohn statt Taschengeld gezahlt wird und eine verpflichtende Sozialversicherung eingeführt wird. Er verlangt von der Bundesregierung, dem Nationalrat sofort einen Umsetzungsplan vorzulegen.
einfache MehrheitXXVII22.04.2021
Entschließung
Einkommen
soziale Sicherheit
Mensch mit Behinderung
Arbeitslosenversicherung
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Taschengeld soll durch einen echten Lohn ersetzt werden, damit die geleistete Arbeit angemessen vergütet wird.
Ein verbindlicher Mindestlohn für alle Beschäftigten in Behindertenwerkstätten wird eingeführt.
Eine verpflichtende Sozialversicherung (Kranken-, Unfall‑, Arbeitslosen‑ und Pensionsversicherung) soll für die Beschäftigten gelten.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage mit konkreten Umsetzungsschritten zu übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.