Klarstellung der Schutzmaßnahmen für Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen
abgestimmt am
22.04.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine eindeutige Ausweitung der Schutzmaßnahmen des Nacht‑Schwerarbeits‑Gesetzes auf das gesamte Pflegepersonal in stationären Pflegeeinrichtungen, weil die aktuelle Formulierung zu Ungerechtigkeiten führt.
einfache MehrheitXXVII22.04.2021
Entschließung
Arbeitsrecht
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Die aktuelle Formulierung des Nacht‑Schwerarbeits‑Gesetzes definiert "Pflegestationen in Pflegeheimen" unklar, sodass manche Betreiber die Schutzmaßnahmen nicht anwenden.
Der Großteil des Pflegepersonals arbeitet in Einrichtungen mit Pflegegeldstufe 4 und hoher Demenzquote, was den Aufwand und die Belastung stark erhöht.
Einige Unternehmen gewähren das gesetzlich vorgesehene Zeitguthaben von zwei Stunden nicht, weil sie die Definition als nicht anwendbar ansehen.
Der Antrag fordert den Bundesminister für Arbeit auf, eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eindeutig festlegt, dass die Schutzmaßnahmen auch für das gesamte Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen gelten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.