Zusätzliche Familienbeihilfe (13./14.) für zwei Jahre ab Juli 2021
abgestimmt am
20.05.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine zusätzliche, für zwei Jahre befristete Familienbeihilfe (13. und 14.) pro Kind, die ab Juli 2021 halbjährlich ausgezahlt werden soll, um Familien in der Corona‑Krise zu entlasten.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Entschließung
Familienleistungsausgleich
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Einführung einer zusätzlichen Familienbeihilfe (13. und 14.) pro Kind, die ab Juli 2021 halbjährlich ausgezahlt wird.
Die Zahlung ist befristet auf zwei Jahre und endet voraussichtlich im Juni 2023.
Der Antrag fordert die Bundesregierung, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zu übermitteln.
Ziel ist die finanzielle Entlastung von Familien, die durch die Corona‑Pandemie in Not geraten sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.