Österreichweite Förderung von Reparaturdienstleistungen für Elektro‑ und Elektronikgeräte
abgestimmt am
20.05.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bis zum 31.12.2021 eine finanzielle Förderung von Reparaturdiensten für Elektro‑ und Elektronikgeräte in ganz Österreich zu ermöglichen. Ziel ist es, das Wegwerfen von Geräten zu reduzieren und nachhaltiges Konsumverhalten zu stärken.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Entschließung
Handel
Umwelt
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll eine finanzielle Förderung von Reparaturdienstleistungen für Elektro‑ und Elektronikgeräte einführen.
Zuständig ist die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Ziel ist die Reduktion von Elektroschrott und die Stärkung nachhaltigen Konsums.
Die Förderung soll bis zum 31.12.2021 wirksam sein.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.