Eigenkapitalstärkung für die österreichische Tourismus‑ und Gastronomiebranche
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine bis zum 31.12.2022 befristete steuerliche Regelung, die Unternehmen im Gastronomie‑ und Tourismussektor erlaubt, ihr Vermögen mit einem Viertel‑Steuersatz aufzuwerten und fiktive Eigenkapitalzinsen abzugsfähig zu machen, um ihre Eigenkapitalquote und Bonität zu stärken.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Entschließung
Tourismus
Wirtschaft
Steuerwesen
Schwerpunkte
Die bereits gewährten Überbrückungskredite haben zu einer Staatsverpflichtung von rund 6,3 Mrd. € geführt, lösen jedoch nicht das strukturelle Eigenkapitalproblem der Tourismus‑ und Gastronomiebranche.
Einführung einer befristeten Regelung bis zum 31.12.2022, die es Unternehmen erlaubt, ihr Vermögen mit einem Viertel‑Steuersatz aufzuwerten, um die Eigenkapitalquote zu erhöhen.
Ermöglichung eines Steuerabzugs für fiktive Eigenkapitalzinsen, um Fremd‑ und Eigenkapital steuerlich gleichzustellen.
Ziel ist die Stärkung der Bonität von KMU im Tourismussektor, damit sie Kredite leichter bedienen und ihre Liquiditätslage stabilisieren können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.