Objektivierung von Vorstandsbesetzungen in staatsnahen Unternehmen
abgestimmt am
26.11.2019
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass die Kriterien für die Besetzung von Aufsichtsräten im ÖIAG‑Gesetz auch auf Vorstände und Geschäftsführer staatlich‑naher Unternehmen ausgeweitet werden, Sanktionen bei Missachtung eingeführt, eine Berichtspflicht des Finanzministers etabliert und Arbeitsverträge an die tatsächliche Funktionsdauer gekoppelt werden.
einfache MehrheitXXVII26.11.2019
Entschließung
Glücksspiel
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
Die bestehenden Qualifikations‑ und Unabhängigkeitsvorgaben des ÖIAG‑Gesetzes für Aufsichtsräte sollen auch auf Vorstände und Geschäftsführer ausgeweitet werden.
Bei Nichteinhaltung der neuen Vorgaben sollen Geldbußen, Haftungsregelungen und mögliche Amtsenthebungen als Sanktionen vorgesehen werden.
Der Bundesminister für Finanzen muss dem Nationalrat regelmäßig Bericht erstatten, welche Vorstände und Aufsichtsräte in den Beteiligungsgesellschaften bestellt wurden, inklusive Qualifikationen und Berufserfahrung.
Arbeitsverträge von Vorständen sollen an die tatsächliche Dauer ihrer Funktionsausübung gekoppelt werden, um überhöhte Abfindungszahlungen zu verhindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.