Gebührenreduktion für Amateurfunk‑Relaisstellen prüfen
abgestimmt am
13.10.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin auf zu prüfen, ob Amateurfunk‑Relaisstellen von der Jahresgebühr befreit oder nur nach ihrer tatsächlichen Leistungsstufe belastet werden können, weil sie für den Not‑ und Katastrophenfunk unverzichtbar sind.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Entschließung
Telekommunikation
Schwerpunkte
Der Nationalrat bittet die Bundesministerin, zu prüfen, ob Gebühren für Relaisfunkstellen reduziert oder erlassen werden können.
Relaisfunkstellen sind für den Not- und Katastrophenfunk wichtig, weil sie Funksignale über weite Strecken weiterleiten.
Derzeit werden Relaisfunkstellen als Klubfunkstellen eingestuft und müssen die höchste Jahresgebühr zahlen.
Die Betreiber – Amateurfunkvereine – finanzieren die Relaisfunkstellen aus Mitgliedsbeiträgen auf freiwilliger Basis.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.