Amateurfunk‑Prüfungskommission nur aus erfahrenen Funkamateuren
abgestimmt am
13.10.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf, die Amateurfunk‑Prüfungskommission für die Klassen 3 und 4 ausschließlich mit erfahrenen Funkamateuren zu besetzen, um Prüfungstermine schneller zu ermöglichen.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Entschließung
Telekommunikation
Schwerpunkte
Der Antrag bezieht sich auf § 158 des Telekommunikationsgesetzes, der die Zusammensetzung von Prüfungskommissionen für den Amateurfunk regelt.
Die aktuelle Regelung verlangt ein Mitglied der Fernmeldebehörde in jeder Prüfungskommission, was zu selteneren Prüfungsterminen führt.
Für die niedrigeren Bewilligungsklassen 3 und 4 soll die Kommission künftig ausschließlich aus erfahrenen Funkamateuren bestehen, die vom Landwirtschafts‑ und Tourismusministerium bestellt werden.
Die vorgeschlagene Änderung soll die Terminvergabe beschleunigen und den administrativen Aufwand reduzieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.