Einbeziehung von Justizinsassen in die gesetzliche Krankenversicherung
abgestimmt am
18.11.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz vorzulegen, das Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung aufnimmt, weil die aktuelle Privatpatienten‑Abrechnung sehr teuer ist.
einfache MehrheitXXVII18.11.2021
Entschließung
Strafrecht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Inhaftierte sind derzeit nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert; ihre medizinischen Leistungen werden dem Justizministerium als Privatpatienten‑Tarif abgerechnet, was deutlich teurer ist.
Die Kosten für die medizinische Versorgung von Insassen sind stark gestiegen – 94,6 Mio. € im Jahr 2018 – und liegen etwa dreimal höher als die durchschnittlichen öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf.
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, die die Einbeziehung von Insassen in die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht.
Durch die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung könnten die hohen Privatpatienten‑Tarife entfallen und das Justizministerium langfristig erhebliche Einsparungen erzielen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.