Finanzkonzept für Krankenversicherungsträger nach COVID‑19
abgestimmt am
03.04.2020
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, den finanziellen Bedarf der Krankenversicherungsträger für 2020 zu ermitteln und ein gemeinsames Konzept zur Deckung von Einnahmeausfällen und Mehraufwendungen wegen COVID‑19 zu erstellen.
einfache MehrheitXXVII03.04.2020
Entschließung
Gesundheit
soziale Sicherheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll im Bundesbudget 2021 den finanziellen Bedarf der Krankenversicherungsträger für das Jahr 2020 ermitteln.
Gesundheits‑ und Finanzminister sollen gemeinsam mit den Trägern ein Konzept zur Deckung von Einnahmeausfällen und Mehraufwendungen ausarbeiten.
Das Konzept soll Beitragseinnahmen, treuhänderisch eingezogene Beiträge (z. B. Pensionsversicherungsbeitrag) sowie Kosten für ärztliche Leistungen, Schutzausrüstung und Abfederungsmaßnahmen berücksichtigen.
Ziel ist, die langfristige Finanzstabilität des Gesundheitssystems zu sichern und eine existenzbedrohende Lage der Träger nach der Pandemie zu verhindern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.