CO₂‑Steuer als gemeinschaftliche Bundesabgabe zur Entlastung der Gemeinden
abgestimmt am
18.11.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag kritisiert die aktuelle CO₂‑Steuer, weil sie den Gemeinden rund 2,4 Mrd. € an Einnahmen entzieht, und fordert, die Steuer als gemeinschaftliche Bundesabgabe zu nutzen, um kommunale Budgets zu entlasten.
einfache MehrheitXXVII18.11.2021
Entschließung
Umwelt
Energie
Gliedstaat
Steuerwesen
Schwerpunkte
Die geplante CO₂‑Steuer führt zu einem Einnahmeverlust von rund 2,4 Mrd. € für die Gemeinden im Jahr 2022.
Der Bund plant, bis 2025 Einnahmen von bis zu 10 Mrd. € aus der CO₂‑Abgabe zu erzielen, ohne diese als gemeinschaftliche Bundesabgabe zu nutzen.
Der Antrag fordert, die CO₂‑Abgabe als gemeinschaftliche Bundesabgabe zu verwenden, um die Kommunen finanziell zu entlasten.
Die aktuelle Regelung lässt die Gemeinden keinen Cent von den Mehreinnahmen der CO₂‑Steuer erhalten, obwohl sie laut Finanzausgleich 11,88 % aller Steuererlöse bekommen sollten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.