Inflationsausgleich von 3,7 % für alle Pensionen bis zur Höchstpension (2022)
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 3,7 % für alle Pensionisten bis zur ASVG‑Höchstpension im Jahr 2022, weil die Inflation seit 2021 über 3 % liegt und andere Tarifgruppen bereits vergleichbare Erhöhungen erhalten haben.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Entschließung
soziale Sicherheit
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Der Antrag fordert eine inflationsbedingte Pensionsanpassung von 3,7 % für alle Pensionisten bis zur ASVG‑Höchstpension im Jahr 2022.
Begründet wird die Forderung mit einer seit April 2021 anhaltenden Inflation von über 3 %, die die Kaufkraft der älteren Generation stark mindert.
Der Antrag verweist auf bereits erfolgte Lohn‑ und Gehaltserhöhungen in der Metallindustrie (3,55 %) und bei den ÖBB (3,7 %), die als Vorbild für die Pensionsanpassung dienen sollen.
Der Gesetzentwurf soll vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dem Nationalrat umgehend vorgelegt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.