Sofortige Covid‑Hilfen für vom Lockdown betroffene Betriebe
abgestimmt am
09.12.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert sofortige Stundungen von Steuer‑ und Sozialversicherungsbeiträgen sowie einmalige Liquiditätshilfen von 1 000 € pro Beschäftigtem und, für Tourismus‑ und Gastronomiebetriebe, zusätzlich 25 % des Dezemberumsatzes 2019, um Unternehmen im COVID‑Lockdown zu unterstützen.
einfache MehrheitXXVII09.12.2021
Entschließung
Gesundheit
Wirtschaft
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Steuer‑ und Sozialversicherungsbeiträge für vom Lockdown betroffene Unternehmen sollen sofort gestundet werden.
Alle betroffenen Betriebe und EPUs erhalten eine einmalige Akontozahlung von 1 000 € pro Beschäftigtem.
Tourismus‑ und Gastronomiebetriebe, die nach dem 12.12.2021 im Lockdown bleiben, erhalten zusätzlich 25 % des Dezemberumsatzes von 2019 als Vorabzahlung.
Die Akontozahlungen sollen bei der Steuerveranlagung für das Wirtschaftsjahr 2021 auf Gewinn bzw. Verlust angerechnet werden, um Überförderungen zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.