Entschließungsantrag zur Stärkung des Tierwohls in Österreich
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert bis Ende 2022 umfassende gesetzliche Änderungen, Förderungen und Kennzeichnungspflichten, um das Tierwohl in Österreich zu stärken – von Verboten beim Küken‑Schreddern bis zu Herkunftskennzeichnungen für tierische Lebensmittel.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Streichung von § 44 Abs. 17 im Tierschutzgesetz und die Einführung klarer Definitionen für Qualzucht‑Merkmale, zunächst bei brachyzephalen Hunderassen.
Der Antrag beruft sich auf § 53 Abs. 4 GOG, um die formale Einbringung des Antrags im Nationalrat zu legitimieren.
Ein Verbot des Schredderns von Küken und des Tötens lebensfähiger Küken wird gefordert, außer wenn sie nachweislich zur Futtergewinnung dienen.
Für Schweine soll die maximale Fixierungsdauer auf 1 Tag vor bis 5 Tage nach dem Geburtstermin begrenzt werden (ab 01.01.2033).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.