Entschließungsantrag: Maßnahmen zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona‑Krise
abgestimmt am
03.04.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein umfangreiches Hilfspaket gegen die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona‑Krise: Verlängerung von Arbeitslosenansprüchen, 30 %iger Zuschlag zu allen Leistungen, Aufstockung des AMS‑Personals, Einrichtung eines Milliarden‑Euro‑Fonds für nicht rückzahlbare Zuschüsse, Preisobergrenzen für Grundbedarfsgüter und strengere Strafen gegen Wucher.
einfache MehrheitXXVII03.04.2020
Entschließung
Preis
Handel
Industrie
Strafrecht
Steuerwesen
Arbeitslosenversicherung
Unternehmen und Wettbewerb
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Der Anspruch auf Arbeitslosenleistungen wird bis mindestens 31. Dezember 2020 verlängert, damit niemand während der Krise in die Notstandshilfe abrutscht.
Alle Leistungen der Arbeitslosenversicherung erhalten rückwirkend ab 1. April 2020 einen Zuschlag von 30 %, um die Nettoersatzrate auf etwa 70 % des vorherigen Einkommens zu erhöhen.
Der Personalstand beim Arbeitsmarktservice (AMS) wird um bis zu 500 zusätzliche Stellen aufgestockt, um die erhöhte Arbeitslosenzahl zu bewältigen.
Ein Krisen‑Überbrückungsfonds von mindestens einer Milliarde Euro wird eingerichtet; er soll nicht rückzahlbare Zuschüsse für Miete, Energie, Kredite und temporäre Einkommensersatzleistungen an besonders betroffene Arbeitnehmer*innen auszahlen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.