Entschließungsantrag: Nichtigkeitsklage gegen EU‑Taxonomie‑Einstufung von Atomkraft
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Regierung auf, per Nichtigkeitsklage gegen die geplante Einstufung von Kernenergie als nachhaltige Energiequelle in der EU‑Taxonomie vorzugehen und eine einstweilige Aussetzung zu beantragen.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Entschließung
Europäische Union
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll per Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV) die Einstufung von Kernenergie als nachhaltige Energiequelle verhindern.
Zusätzlich soll ein einstweiliger Rechtsschutz (Art. 278 iVm Art. 279 AEUV) beantragt werden, um die Durchführung der fraglichen Handlung auszusetzen.
Der Nationalrat verlangt quartalsweise Berichte über den Stand des Verfahrens und die dafür notwendigen Vorbereitungshandlungen.
Der Antrag stützt sich auf das Gutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, das die Nicht‑Nachhaltigkeit von Kernenergie nachweist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.