Vorgezogene Pensionsanpassung von mindestens 4 % bis Q2 2022
abgestimmt am
24.02.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung bis spätestens Q2 2022 eine vorgezogene Pensionsanpassung für 2023 von mindestens 4 % vorschlägt, um den Kaufkraftverlust der rund zwei Millionen Pensionist*innen auszugleichen.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Entschließung
Preis
Altersversorgungssystem
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die aktuelle Pensionsanpassung von 1,8 % bis 3 % reicht bei einer Inflationsrate von rund 5 % nicht aus und führt zu erheblichen Kaufkraftverlusten bei Pensionist*innen.
Der Antrag verlangt eine vorgezogene Pensionsanpassung für das Jahr 2023 von mindestens 4 %, basierend auf der Inflationsrate im Beobachtungszeitraum August 2021 – Jänner 2022.
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, soll bis spätestens zum zweiten Quartal 2022 dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage übermitteln.
Die vorgezogene Erhöhung soll bei der nächsten regulären Pensionsanpassung angerechnet werden, sodass keine doppelte Zahlung entsteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.