Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf Unternehmen mit ≥ 25 % öffentlicher Beteiligung
abgestimmt am
26.11.2019
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass der Rechnungshof Unternehmen prüfen darf, an denen die öffentliche Hand mindestens 25 % beteiligt ist – statt bisher 50 %. Dafür sollen das Bundes‑Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz geändert werden.
einfache MehrheitXXVII26.11.2019
Entschließung
Haushaltskontrolle
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
Der Antrag will die Schwelle für die Prüfkompetenz des Rechnungshofs von 50 % auf 25 % Beteiligung der öffentlichen Hand senken.
Die Gesetzesänderungen betreffen das Rechnungshofgesetz (RHG) und erfordern Anpassungen in den §§ 12, 15 und 18.
Andere EU‑Staaten (z. B. Ungarn, Polen) prüfen Unternehmen bereits bei jeder öffentlichen Beteiligung, und mehrere österreichische Bundesländer (Burgenland, Kärnten, Salzburg, Steiermark) haben die Schwelle auf 25 % gesenkt.
Der Nationalrat fordert die Bundesregierung, dem Parlament eine Regierungsvorlage zu unterbreiten, in der das B‑VG und das RHG entsprechend geändert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.