Gleiche Entschädigung für automatisch verlängerte Zivildiener
abgestimmt am
03.04.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Zivildienstleistende, deren Dienst wegen Corona automatisch um drei Monate verlängert wurde, dieselbe Pauschalentschädigung erhalten wie freiwillige außerordentliche Zivildienstleistende.
einfache MehrheitXXVII03.04.2020
Entschließung
Einkommen
Zivildienst
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Durch die Corona‑Pandemie wurden rund 1.500 Zivildienstleistende automatisch um drei Monate verlängert, um in Bereichen wie Pflege und Rettungsdienst zu unterstützen.
Freiwillige, die sich für einen außerordentlichen Zivildienst melden, erhalten zusätzlich zur Grundvergütung eine Pauschalentschädigung von 1.292,74 €.
Automatisch verlängerte Zivildienstleistende bekommen nur die Grundvergütung (346,70 €) und den Zuschlag (189,90 €), obwohl viele von ihnen gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis oder Praktika haben und dadurch Einkommensverluste erleiden.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine Vorlage zu erarbeiten, die automatisch verlängerten Zivildienstleistenden dieselbe Pauschalentschädigung wie freiwilligen außerordentlichen Zivildienstleistenden gewährt, um die Ungleichbehandlung zu beenden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.