Abschaffung der kalten Progression – Inflationsangepasste Steuer‑Tarifstufen
abgestimmt am
27.04.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die sofortige Abschaffung der kalten Progression durch jährliche Inflationsanpassung der Einkommensteuer‑Tarifstufen und eine rückwirkende Angleichung an das Niveau von 2009.
einfache MehrheitXXVII27.04.2022
Entschließung
Preis
Wirtschaft
Steuerwesen
Schwerpunkte
Die kalte Progression führt jährlich zu einer zusätzlichen Steuerbelastung von rund 1,5 – 2,1 Mrd. € (2022) und soll deshalb abgeschafft werden.
Der Antrag verlangt, dass die Einkommensteuer‑Tarifstufen jedes Jahr an die Inflationsrate angepasst werden, um die kalte Progression zu eliminieren.
Rückwirkend sollen die Tarifstufen auf das inflationsbereinigte Niveau von 2009 angehoben werden, sodass etwa 11 000 € Jahresbrutto wieder steuerfrei sind.
Eine Senkung der Lohnnebenkosten um 0,5 Prozentpunkte würde Unternehmen jährlich rund 750 Mio. € entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit steigern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.