Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsleistungen wegen COVID‑19
abgestimmt am
22.04.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert einen 30 %igen Zuschlag zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung und eine Verlängerung des Anspruchs, rückwirkend ab dem 15. März 2020, um die finanzielle Sicherheit von Arbeitslosen während der COVID‑19‑Krise zu stärken.
einfache MehrheitXXVII22.04.2020
Entschließung
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Der Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung soll während der Pandemie verlängert werden, damit niemand vorzeitig in die niedrigere Notstandshilfe abrutscht.
Alle Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Familienzuschläge) erhalten einen zusätzlichen Zuschlag von 30 %.
Durch den 30‑%igen Zuschlag wird eine Nettoersatzrate von etwa 70 % des vorherigen Einkommens erreicht.
Der Zuschlag soll nicht nur während der akuten Krise gelten, sondern auch danach, weil die Arbeitslosigkeit voraussichtlich hoch bleiben wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.