Stärkung der Eigenkapitalbasis für Tourismusbetriebe
abgestimmt am
08.07.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine befristete steuerliche Aufwertung von Vermögen und den Abzug fiktiver Eigenkapitalzinsen, um die Eigenkapitalbasis von Tourismus‑ und Gastronomiebetrieben zu stärken und deren Kreditwürdigkeit zu verbessern.
einfache MehrheitXXVII08.07.2022
Entschließung
Tourismus
Steuerwesen
Schwerpunkte
Die Eigenkapitalquote vieler Tourismus‑ und Gastronomiebetriebe ist nach der COVID‑19‑Krise stark gesunken (teilweise unter 8 %).
Der Antrag sieht vor, bis zum 31.12.2022 das Vermögen von Unternehmen mit einem Viertel‑Steuersatz aufzuwerten, um die Eigenkapitalbasis zu erhöhen.
Zusätzlich sollen fiktive Eigenkapitalzinsen steuerlich abzugsfähig gemacht werden, um Fremd‑ und Eigenkapital gleichzustellen.
Durch die gestärkte Bonität erhalten Unternehmen besseren Zugang zu Investitionskrediten, was ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des österreichischen Tourismus steigert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.