Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Jahr 2023 bis zu 5,5 Mio. € für Verbraucherinformation und Rechtsdurchsetzung bereitstellt, mit Indexierung ab 2024, quartalsweisen Vorschüssen und jährlicher Berichtspflicht.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Entschließung
Handel
Industrie
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Unternehmen und Wettbewerb
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Bund stellt dem VKI für das Jahr 2023 maximal 4,5 Mio. € für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie 1 Mio. € für Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung bereit.
Ab dem 01.01.2024 werden die Beträge aus Ziffer 1 und 2 nach dem Verbraucherpreisindex indexiert und gehen in eine Regelfinanzierung über.
Quartalsweise Vorschusszahlungen an den VKI sind zulässig, um die Liquidität des Vereins zu sichern.
Der Bund kann zusätzliche Mittel gewähren, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen und ein erhebliches öffentliches Interesse an den Maßnahmen besteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.