Solidaritätsbeitrag von hohen Sonderpensionen zur Wirtschaftsstärkung
abgestimmt am
22.04.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert einen befristeten Solidaritätsbeitrag von allen Sonderpensionen, die über der gesetzlichen Höchstpension liegen, um jährlich rund 900 Mio. € zu sparen und Arbeitsplätze zu sichern.
einfache MehrheitXXVII22.04.2020
Entschließung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Der Staat soll einen befristeten Solidaritätsbeitrag von allen Sonderpensionen über der ASVG‑Höchstpension einführen.
Durch den Beitrag würde der Staat jährlich rund 900 Mio. € an Ausgaben einsparen, die für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Wirtschaftsstärkung verwendet werden können.
Die Maßnahme richtet sich gezielt an etwa 30 000 Pensionist*innen, deren monatliche Rente über 3.566,54 € liegt.
Der Beitrag ist nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen und soll nicht zu einer dauerhaften Erhöhung der Steuerlast des Mittelstandes führen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.