Einheitliche Definition von Femizid für bessere Statistik und Prävention
abgestimmt am
15.12.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine einheitliche, rechtsverbindliche Definition von „Femizid“, um geschlechtsspezifische Frauenmorde in der Kriminalstatistik zu erfassen und damit gezielte Präventions‑ und Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.
einfache MehrheitXXVII15.12.2022
Entschließung
Frau
Statistik
Opferhilfe
Strafrecht
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Der Antrag kritisiert, dass Täter‑Motive in Österreich nicht strafverschärfend berücksichtigt werden, im Gegensatz zu anderen Delikten wie Fremdenfeindlichkeit.
Die Istanbul‑Konvention verlangt regelmäßige, detaillierte Erhebungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, die in Österreich bislang fehlen.
Eine einheitliche Definition von Femizid soll es ermöglichen, dass die Kriminalstatistik Täter‑Motive erfasst und damit gezielte Präventionsmaßnahmen entwickelt werden können.
Beispiele aus Deutschland (seit 2022) und Spanien (seit 2004) zeigen, dass die systematische Erfassung von Femiziden praktikabel und wirksam ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.