Untersuchungsausschuss zu den Corona‑Maßnahmen (2020‑2022)
abgestimmt am
29.03.2023
Zusammenfassung
Ein Antrag fordert die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der die politischen Entscheidungen zu allen Corona‑Maßnahmen von Januar 2020 bis Juni 2022 prüft, darunter Grundrechtseingriffe, Impfpflicht, Beschaffung und Informationskampagnen.
einfache MehrheitXXVII29.03.2023
Andere
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, der das gesamte Regierungs‑ und Parlamentsgeschehen zu den Corona‑Maßnahmen zwischen Januar 2020 und Juni 2022 prüft.
Untersucht werden sollen u. a. Eingriffe in Grund‑ und Freiheitsrechte, Beschaffung von Impfstoffen und Masken, die Einführung einer Impfpflicht sowie die Informationskampagnen.
Der Antrag führt zahlreiche Gesetze und Verordnungen (z. B. Covid‑19‑Maßnahmengesetz, Epidemiegesetz, Impfpflichtgesetz) als Gegenstand der Untersuchung an.
Finanzielle Belastungen durch die Pandemie‑Maßnahmen werden mit mehreren Milliarden Euro angegeben (z. B. 2,8 Mrd. € für die 3‑G‑Regelung, 5,2 Mrd. € für Ausfalls‑ und Lockdown‑Zuschüsse).
Bericht des Geschäftsordnungsausschusses gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR über den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR: Corona-Untersuchungsausschuss
Bericht des Geschäftsordnungsausschusses gemäß § 33 Abs. 6 GOG-NR über den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR: Corona-Untersuchungsausschuss
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