Erweiterung der Geldwäsche‑ und Sanktionsvorschriften für Krypto‑Dienste und Nominee‑Strukturen
abgestimmt am
20.11.2024
Zusammenfassung
Das FM‑GwG‑Anpassungsgesetz erweitert das Finanzmarkt‑Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Registergesetz, das Finanzmarktaufsichtsgesetz und das Glücksspielgesetz. Es führt neue Pflichten für Anbieter von Kryptowerte‑Dienstleistungen ein, definiert Nominee‑Vereinbarungen und stärkt die Aufsichtsbefugnisse der FMA.
einfache MehrheitXXVIII20.11.2024
Gesetz
Finanzwesen
Glücksspiel
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Ein neuer Paragraph § 11a verpflichtet Anbieter von Kryptowerte‑Dienstleistungen, das Risiko von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Nichtumsetzung gezielter Sanktionen bei Transaktionen mit selbst‑gehosteten Adressen zu ermitteln und geeignete Risikominderungsmaßnahmen anzuwenden.
Verpflichtete müssen Strategien, Kontrollen und Verfahren einrichten, um das Risiko der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen zu mindern; diese Maßnahmen umfassen Risikoanalysen, Erkennung von Risikofaktoren und Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden.
Das Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Registergesetz wird um die Definition von Nominee‑Vereinbarungen erweitert; Unternehmen müssen nun Angaben zu Nominatoren, Nominees und Nominee‑Direktoren machen und diese Informationen im Register hinterlegen.
Die FMA erhält erweiterte Befugnisse, um bei Verstößen gegen die neuen Pflichten Geldstrafen bis zu 5 Millionen Euro zu verhängen und Informations‑ sowie Amtshilfeanfragen an andere Behörden zu stellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.