Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein gesetzliches Verbot von Konversionsmaßnahmen, weil sie laut UN‑Berichten Folter darstellen und 30 % der Österreicher*innen bereits betroffen sind. Er verlangt von der Bundesregierung klare Rechtslage, Aufklärungskampagnen und Beratungsangebote für Betroffene.einfache Mehrheit XXVIII 11.03.2025
Entschließung
Gesundheit
Strafrecht
Menschenrechte
Schwerpunkte
- Konversionsmaßnahmen sind psychisch‑ und körperlich schädliche Praktiken, die von den Vereinten Nationen als Folter eingestuft werden.
- Eine FRA‑Studie aus dem Jahr 2024 ergab, dass etwa 30 % der befragten Österreicher*innen bereits Opfer solcher Praktiken waren.
- Der Beirat für psychische Gesundheit des Gesundheitsministeriums hat 2019 eindeutig festgestellt, dass sexuelle Orientierung und Genderidentität keine Krankheiten sind und Konversions‑Therapien unethisch sowie schädlich sind.
- Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, ein klares Verbot von Durchführung, Bewerbung und Vermittlung solcher Maßnahmen zu erlassen, Aufklärungskampagnen zu starten und Beratungsangebote für Betroffene bereitzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.