Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Abschaffung der ORF‑Zwangssteuer für Menschen mit Behinderung, weil die aktuelle Befreiungsregelung nur Gehörlose, nicht aber Blinde berücksichtigt und damit diskriminierend ist.einfache Mehrheit XXVIII 20.11.2024
Entschließung
Hörfunk
Fernsehen
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Der ORF‑Beitrag wird derzeit von allen Haushalten erhoben, obwohl Menschen mit schweren Seh‑ oder Hörbehinderungen das Angebot nur eingeschränkt nutzen können.
- Das aktuelle Befreiungsmodell entlastet Gehörlose, lässt aber Blinde und stark sehbehinderte Personen weiterhin zahlen – das ist diskriminierend.
- Seit dem 1. Jänner 2026 sieht das ORF‑Beitrags‑Gesetz eine Befreiung für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen vor (auf Antrag).
- Nach § 47 Abs. 2 Fernmeldegebührenordnung könnte das Fehlen einer Befreiung für Blinde zu einer indirekten Benachteiligung führen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.