Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Gesetz, das Gastronomiebetriebe verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anzubieten, mit einer Ausnahmeregelung für kleine Betriebe, die Kund:innen‑Behälter nutzen können.einfache Mehrheit XXVIII 10.04.2025
Entschließung
Abfall
Handel
Industrie
Abfallwirtschaft
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll ein Gesetz erarbeiten, das Gastronomiebetriebe verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anzubieten.
- Kleinere Betriebe können die Pflicht alternativ erfüllen, indem sie Speisen und Getränke in von Kund:innen mitgebrachten Mehrwegbehältern abfüllen.
- Seit 2025 gibt es ein Einweg‑Pfandsystem für Getränkeplastikflaschen und -dosen sowie steigende Mehrwegquoten für den stationären Handel (90 % ab 01.01.2025, 100 % ab 01.01.2026).
- In Deutschland gilt seit 2023 eine Pflicht, dass bei Einwegverpackungen gleichzeitig Mehrwegalternativen angeboten werden müssen; kleine Betriebe dürfen dafür Kund:innen‑Behälter nutzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.